Der Duft von Nürnberger Bratwürsten zieht durch die Innenstadt, ein beherzter Biss, ein unverkennbarer Geschmack!
Das gilt es zu bewahren.
Passant in Nürnberg
Genau hinsehen, entspannt genießen
Im Handel erkennt man die Spezialitäten, die aktuell unter dem EU-Herkunftsschutz stehen, entweder am gelb-blauen bzw. gelb-roten Zeichen oder eben an der geschützten Produktbezeichnung mit dem Zusatz „g.g.A.“ oder „g.U.“.
Ein gutes Gefühl für Kopf und Bauch
Der Kauf von Lebensmitteln ist Kopf- und Bauchsache, geleitet vom Wunsch nach Sicherheit – und nach einem ganz bestimmten Lebensgefühl. Für Verbraucher sind die EU-Herkunftszeichen klare Signale: Hier kann unbesorgt zugreifen, wer Genüsse mit Heimat und eindeutiger Herkunft schätzt. Denn nur wo „Bayerisches Bier“ samt „g.g.A.“-Zeichen draufsteht, ist auch garantiert reinstes Bier aus Bayern drin. Und als „Allgäuer Bergkäse g.U.“ darf nur Käse vermarktet werden, der in bestimmten Allgäuer Regionen aus 100 Prozent Allgäuer Rohmilch hergestellt wurde. Ebenso steht der Spezialitätenschutz aber auch für Handwerkskunst und Tradition, für Lebensmittel mit Geschichte, mit unverkennbarem Duft und heiß geliebtem Geschmack.
Mehr Informationen rund um das Thema Weltgenusserbe wie bspw. Interviews mit Genussexperten, raffinierte Rezepte oder Tipps von Sternekoch Christian Jürgens finden Sie unter www.weltgenusserbe.eu.
Im Blickpunkt der Kampagne WeltGenussErbe Bayern stehen die EU-Herkunftszeichen „geschützte geografische Angabe“ (g.g.A.) und „geschützte Ursprungsbezeichnung“ (g.U.): Nur traditionsreiche, hochwertige Spezialitäten, die untrennbar mit einer bestimmten Region verknüpft sind, dürfen sie tragen.