Weltgenusserbe Genuss hat eine Heimat

Überall in Europa werden regionaltypische Spezialitäten gepflegt. Um sie vor Nachahmung zu bewahren, zeichnet die Europäische Union (EU) diese Originale mit speziellen Herkunftszeichen (Siegeln) aus. Wofür diese EU-Herkunftszeichen stehen, wie sie Erzeuger und Hersteller schützen und warum sie Verbrauchern nützen – das zeigt die EU-geförderte Kampagne „WeltGenussErbe Bayern“.

Der Duft von Nürnberger Bratwürsten zieht durch die Innenstadt, ein beherzter Biss, ein unverkennbarer Geschmack! 
Das gilt es zu bewahren.
Passant in Nürnberg

Genau hinsehen, entspannt genießen

Im Handel erkennt man die Spezialitäten, die aktuell unter dem EU-Herkunftsschutz stehen, entweder am gelb-blauen bzw. gelb-roten Zeichen oder eben an der geschützten Produktbezeichnung mit dem Zusatz „g.g.A.“ oder „g.U.“.

Ein gutes Gefühl für Kopf und Bauch 

Der Kauf von Lebensmitteln ist Kopf- und Bauchsache, geleitet vom Wunsch nach Sicherheit – und nach einem ganz bestimmten Lebensgefühl. Für Verbraucher sind die EU-Herkunftszeichen klare Signale: Hier kann unbesorgt zugreifen, wer Genüsse mit Heimat und eindeutiger Herkunft schätzt. Denn nur wo „Bayerisches Bier“ samt „g.g.A.“-Zeichen draufsteht, ist auch garantiert reinstes Bier aus Bayern drin. Und als „Allgäuer Bergkäse g.U.“ darf nur Käse vermarktet werden, der in bestimmten Allgäuer Regionen aus 100 Prozent Allgäuer Rohmilch hergestellt wurde. Ebenso steht der Spezialitätenschutz aber auch für Handwerkskunst und Tradition, für Lebensmittel mit Geschichte, mit unverkennbarem Duft und heiß geliebtem Geschmack.

Mehr Informationen rund um das Thema Weltgenusserbe wie bspw. Interviews mit Genussexperten, raffinierte Rezepte oder Tipps von Sternekoch Christian Jürgens finden Sie unter www.weltgenusserbe.eu.

Im Blickpunkt der Kampagne WeltGenussErbe Bayern stehen die EU-Herkunftszeichen „geschützte geografische Angabe“ (g.g.A.) und „geschützte Ursprungsbezeichnung“ (g.U.): Nur traditionsreiche, hochwertige Spezialitäten, die untrennbar mit einer bestimmten Region verknüpft sind, dürfen sie tragen.

EU Herkunftszeichen

Im Blickpunkt der Kampagne WeltGenussErbe Bayern stehen die EU-Herkunftszeichen „geschützte geografische Angabe“ (g.g.A.) und „geschützte Ursprungsbezeichnung“ (g.U.): Nur traditionsreiche, hochwertige Spezialitäten, die untrennbar mit einer bestimmten Region verknüpft sind, dürfen sie tragen.

Geschützte geografische
Angabe (g.g.A.)

Produkte mit geschützter geografischer Angabe (g.g.A.) müssen in der genannten Region und getreu traditioneller Verfahren erzeugt und/oder hergestellt und/oder verarbeitet werden. Die Rohstoffe bzw. einzelne Zutaten müssen oder können nicht unbedingt aus der Region stammen.
Beispiele: Nürnberger Rostbratwürste, Lübecker Marzipan, Parmaschinken, Bayerischer Meerrettich.

Geschützte Ursprungs-bezeichnung (g.U)

Produkte mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g.U.) müssen in der genannten Region erzeugt, verarbeitet und hergestellt werden. Auch alle Rohstoffe müssen aus der genannten Region stammen. Beispiele: Allgäuer Bergkäse, Champagner, Schrobenhausener Spargel, Feta.